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Hundesteuer


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Die Hundesteuer wird in Deutschland überall verlangt. Weil sie von den Städten und Gemeinden erhoben wird, sind die Steuersätze sehr uneinheitlich.

Der eigentliche Sinn dieser Steuer soll wohl sein, dass nicht unkontrolliert viele Hunde gehalten werden. Soll heißen: Hunde sollen nicht überhandnehmen und man hofft durch diese Abgabe dazu beizutragen, dass der einzelne Hundehalter die Zahl seiner Tiere begrenzt. So gesehen ist das sicher in einigen Fällen eine höchst sinnvolle Steuer. Manche Menschen neigen nämlich dazu, Hunde geradezu zu sammeln. Das tut weder dem betreffenden Menschen gut noch den gehaltenen Hunden. Und auch nicht der gesamten Umgebung, die ja auch damit leben muss. Selbst der größte Hunde-Enthusiast wird zugeben müssen, dass eine ausufernde Anzahl an Hunden, die ein einzelner Haushalt besitzt, am wenigsten den betroffenen Tieren einen Gefallen tun kann.

Die Idee der Hundesteuer es schon recht alt. Sie kam bereits im Mittelalter auf. Dabei war der Sinn einer Begrenzung Anzahl der der gehaltenen Hunde aber eher aus dem Gedanken entstanden, dass man die Übertragung von Seuchen einschränken könnte, wenn es nicht so viele Hunde geben würde. Immerhin kannte man zu den Zeiten noch keinen Impfstoff gegen die oft grassierende Tollwut. Und die ist bekanntlich eine echte Gefahr nicht nur für Tiere, sondern auch für Menschen.

Von Anfang an kannte man aber auch eine Befreiung von der Hundesteuer. Diese gibt es vielerorts auch heute noch, etwa wenn ein Haus einsam liegt und einen genau definierten Mindestabstand zum nächsten Nachbarn nicht unterschreitet. Das sind oft zum Beispiel 200 m. Aber da diese Steuer eben von den einzelnen Kommunen festgelegt wird, schwankt auch dieses Kriterium ebenso wie die Höhe der Hundesteuer. Oft sind auch geprüfte Jagdgebrauchshunde und Diensthunde von der Abgabe befreit. Wie die Situation am eigenen Wohnort ist, kann man durch Nachfragen beim zuständigen Ordnungsamt klären.

Leider sind oft auch Hunde von der Steuer ausgenommen, die der gewerblichen Hundezucht dienen. Ein Zustand, der den meisten echten Hundefreunden sicher ein gewisses Maß an Übelkeit verursachen kann. Schließlich weiß jeder, dass gerade Hunde in diesen Haltungen in sehr vielen Fällen in keiner Weise artgerecht leben müssen.

Ein ständiger Streitpunkt sind die Sondersteuern, die mancherorts den Haltern bestimmter Hunderassen auferlegt werden. Nicht ohne Grund ein umstrittenes Vorgehen.

Zu erwähnen ist sicher noch, dass die Steuer für den ersten Hund eines Haushalts meist deutlich geringer ist als die für den zweiten und erst recht für den dritten Hund. Das wird wieder dem eigentlichen Sinn der Hundesteuer gerecht, der eben aus gutem Grund darin besteht, die Gesamtzahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.

Siehe auch: Der Viele-Hunde-Mensch

Tags: Hunde-ABC H

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  • Ein Hund ist ein Hund und daher hat er die Bedürfnisse eines Hundes und nicht die eines Menschen!

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